Die Grundlage unserer BeratungDie LBBW Pensionsmanagement GmbH ist Beratungs- Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Versicherungs- Die Grundlage unserer Beratung regelt §60 Abs. 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG): „Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen.“ Diesem Anspruch ist die LBBW Pensionsmanagement GmbH verpflichtet. Die LBBW Pensionsmanagement GmbH kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen. Zur Prüfung Ihrer individuellen rechtlichen und steuerlichen Situation bei der Einrichtung, Neugestaltung oder Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung oder der Insolvenzsicherung von Versorgungszusagen, Altersteilzeit- und Zeitwertkonten empfehlen wir dringend, einen Rechts- und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen und ggf. zur Klärung der steuerlichen Auswirkungen eine verbindliche Auskunft der zuständigen Finanzbehörde einzuholen. |
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